Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Partyzeltverleih der MK Verleih GbR
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MK Verleih GbR, vertreten durch Kevin Müller & Thorben Klein, Buchenweg 49, 48268 Greven, und ihren Kunden in Bezug auf den Verleih von Partyzelten und zugehörigem Zubehör. - Angebot und Preisbindung
Die MK Verleih GbR bietet eine breite Palette von Partyzelten und zugehörigem Zubehör wie Soundanlagen, Lichteffekte, Bierzeltgarnituren und vieles mehr zu erschwinglichen Preisen an. Die in einem Angebot der MK Verleih GbR angegebenen Preise sind 7 Tage ab Angebotsdatum bindend. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die MK Verleih GbR das Recht vor, die Preise anzupassen. In Fällen von unvorhergesehenem Mehraufwand oder anderen Vorkommnissen behalten wir uns das Recht vor, den Rechnungsbetrag um bis zu 10% zu erhöhen, um die zusätzlichen Kosten angemessen zu berücksichtigen. - Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der MK Verleih GbR schriftlich annimmt. Die MK Verleih GbR behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. - Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis wird im Vertrag festgelegt. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. - Lieferung, Aufbau und Rückgabe
- Der Mieter ist verantwortlich für die Sicherstellung, dass die MK Verleih GbR mit dem LKW und andere zum Betrieb gehörende Fahrzeuge zum Aufbauort gelangen können.
- Mieter muss für ebene und stabile Untergründe für den Aufbau von Partyzelten sorge tragen um eine Sicherheit für uns als Vermieter gewährleisten zu können. Zudem muss der Bereich wo das Partyzelt aufgestellt/aufgebaut werden soll mindestens 50cm größer sein als das gemietet Partyzelt.
- Der Mieter muss Leitungen, Rohre und weitere Gegenstände unter dem Boden Kennzeichnen. Unterbleibt diese Auskunft der Firma MK-Verleih GbR kommt die Firma MK-Verleih GbR für entstandene Schäden nicht auf und müssen vom Mieter getragen werden.
- Der Mieter muss eventuelle Abnahmen und Sondergenehmigungen beantragen und dem Vermieter vorlegen. Absperrmaßnahmen oder weitere Maßnahmen zur Sicherheit oder der aktuell vorliegenden Vorlagen sind ebenfalls durch den Mieter durchzuführen.
- Der Mieter muss das Zelt zum vereinbarten Abbauzeitpunkt vollständig ausgeräumt haben.
- Eventuelle Verspätungen oder Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
- Stornierung und Absage
- Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Mietpreises fällig.
- Die MK Verleih GbR behält sich das Recht vor, die Vermietung unter besonderen Umständen wie Personalmangel, Defekte oder anderweitige unvorhersehbare Ereignisse mit einer Frist von 7 Tagen abzusagen.
- Haftung und Schäden
- Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, der Schaden wurde nicht durch sein Verschulden verursacht.
- Der Mieter ist verpflichtet, etwaige sichtbare Schäden am aufgebauten/ausgeliehenen Objekten innerhalb einer von 1 Stunde nach dem Aufbau zu melden. Unterlässt er dies, gilt der Mieter automatisch als für den entstandenen Schaden verantwortlich und haftbar.
- Schäden, die durch das Befestigen der Zelte entstehen, müssen vom Mieter übernommen werden.
- Die Zelte müssen bei Sturm- oder Unwettergefahr unbedingt geschlossen gehalten werden. Bei Schnee und Schneefall muss das Zelt dauerhaft beheizt sein um die Dachlast nicht zu überschreiten.
- Bei starker Verunreinigung der Zelte werden zusätzliche Reinigungskosten nachbelastet.
- Der Mieter ist für die Einhaltung von Notausgängen und funktionierenden Feuerlöschern am Einsatzort unserer Zelte verpflichtet und hat als Veranstalter dafür Sorge zu tragen.
- An Planen und Zeltgestänge dürfen keine Klebestreifen, Schilder, Seile, Gurte oder ähnliches wie und keine Dekorationen wie z. B. Girlanden, Luftschlangen, Luftballons usw. angebracht werden.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in unseren Zelten das Kochen, Braten und Grillen ausdrücklich untersagt und somit nicht gestattet ist.
- Haftungsausschluss
Die MK Verleih GbR haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Partyzelts oder des Zubehörs entstehen. - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. - Werbeaufschrift
- Unsere Mietobjekte können mit unserer Werbeaufschrift versehen sein.